Luxemburg/ Gemeindefusionen

Veröffentlicht am 10/09/2023 | La rédaction

Luxemburg

Gemeindefusionen sind ein Mittel für Gemeinden, um ganz konkrete Ziele im Interesse der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Welche Vorteile kann eine Fusion also für eine Gemeinde bringen?

Die Vorteile einer Fusion

Dazu gehören:

  • in jeder Gemeinde des Landes qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten ;
  • die Effizienz und den Umfang der zu erfüllenden Aufgaben zu erhöhen, insbesondere durch eine besser ausgestattete und in den verschiedenen Bereichen professionellere Kommunalverwaltung ;
  • die Professionalisierung der politischen Mandate zu ermöglichen ;
  • die kommunale Autonomie zu stärken ;
  • die "Auslagerung" der Verwaltung bestimmter gemeindeübergreifender Projekte zu vermeiden und eine direktere und transparentere Verwaltung zu fördern ;
  • die regionale Entwicklung zu verbessern ;
  • die Demokratie und die Transparenz der Lokalpolitik zu stärken ;
  • Gewinne für die Gemeinden in Bezug auf administrative und finanzielle Effizienz zu erzielen ;
  • mittelfristig Skaleneffekte zu erzielen und finanziell stärkere und stabilere Gemeinden zu schaffen.

Nach Gesprächen mit den Verantwortlichen der fusionierten Gemeinden haben diese folgende Feststellungen getroffen:

  • Qualitative Veränderungen in der Arbeitsweise der kommunalen Dienste infolge der Erweiterung der administrativen und technischen Strukturen ;
  • Synergien, die es ermöglichen, neue Dienste zu schaffen bzw. eine stärkere Spezialisierung der Aufgaben einzuführen;
  • eine Erhöhung der finanziellen Mittel, um bestimmte Dienstleistungen für die Bevölkerung anzubieten ;
  • eine neue Dynamik für beratende Ausschüsse und lokale Verbände ;
  • eine Stärkung der kommunalen Autonomie.

Der Fusionsprozess

Jede Gemeindefusion ist einzigartig.

Es gibt keinen vorgegebenen Ablauf. Bestimmte obligatorische Schlüsselschritte müssen jedoch von allen Gemeinden, die sich auf diese Übung einlassen, zu irgendeinem Zeitpunkt durchlaufen werden. Ziel dieses Kapitels ist es, diese Schritte zu beschreiben und die Gemeinden bei ihrer Durchführung zu unterstützen, die schließlich zur Fusion führen.

Um den Fusionsprozess gut zu strukturieren und sicherzustellen, dass kein Schritt vergessen wird, sollte ein Retroplan erstellt werden, ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass das Fusionsprojekt erfolgreich abgeschlossen wird.

Ab der Annahme des Beschlusses über die Fusionsabsicht dauert es in der Regel 12 bis 18 Monate, bis eine Fusion konkret umgesetzt wird. Somit sollte das Gemeindereferendum über die Fusion im Idealfall 1 Jahr vor dem Inkrafttreten der Fusion stattfinden.

Das Verfahren zur Organisation eines Referendums sollte daher mindestens drei Monate vor dem geplanten Datum des Referendums eingeleitet werden.rend des Referendums eingeleitet werden, um die im geänderten Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 vorgesehenen Fristen einhalten zu können, insbesondere in Bezug auf die Einstellung der Listen und die Briefwahl.

Der Fusionsprozess ist in drei verschiedene Phasen unterteilt:

Grundsätzlich geht die Initiative, eine mögliche Gemeindefusion zu thematisieren, vom Kollegium der Bürgermeister und Schöffen aus.

In dieser Phase kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, eine vorläufige Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion für die Gemeinde durchzuführen. In der Praxis hat sich eine solche Analyse in einigen Gemeinden als überflüssig erwiesen, da der Wille oder sogar die Notwendigkeit einer Fusion unmissverständlich war.

Dasselbe gilt für die Identifizierung eines oder mehrerer potenzieller Fusionspartner: Manchmal sind die bestehenden interkommunalen Kooperationen bereits so eng, dass sich diese Frage nicht mehr stellt.

Wenn hingegen im Gemeinderat Fragen oder gar Zweifel bestehen, ist eine gründliche Voranalyse zu empfehlen.

Die Analyse besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  1. Eine Analyse der Stärken und Schwächen der aktuellen Situation der Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme des Bestehenden (Qualität und Anzahl der Dienstleistungen für die Bevölkerung, Zustand und Verfügbarkeit der Infrastrukturen usw.), der Chancen und Risiken der Gemeinde.), der Chancen und Risiken, denen sie sich in Zukunft stellen muss (Entwicklungspotenzial, Positionierung in der Region ...), des erwarteten Ergebnisses einer möglichen Fusion ;
  2. eine Bewertung der potenziellen Fusionspartner.

In dieser Phase werden die Verfahrensschritte zusammengefasst, die die Gemeinden durchlaufen müssen, um ihr Fusionsprojekt erfolgreich abzuschließen.

  1. Deliberationen der Gemeinderäte (CC) über die Durchführung von Sondierungsgesprächen
    > Versand der Deliberation an den Innenminister zur Information.
  2. Gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion
    Mögliche Konsultationen der Gemeindeausschüsse, der lokalen Verbände oder der Bevölkerung (Arbeitsgruppen, Workshops, Umfragen usw.).
  3. Definition von gemeinsamen Zukunftsprojekten und einer gemeinsamen Identität
    Politische und administrative Organisation der neuen Gemeinde: Name, Wappen, Personal, Verwendung der staatlichen Sondersubvention, Zusammensetzung des künftigen Bürgermeister- und Schöffenkollegiums (CBE) und des CC, Wahlen (System der relativen Mehrheit), Übergangsphasen usw.
  4. Deliberationen über die Absicht, CCs zu fusionieren
    > Versand der Deliberation an den Innenminister zur Information.
  5. Ausarbeitung des Entwurfs einer Fusionsvereinbarung zwischen dem Staat und den Gemeinden
  6. Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Innenminister und die CBEs.
  7. Ausarbeitung des Vorentwurfs des Fusionsgesetzes durch den Innenminister.
  8. Deliberationen der CCs zur Durchführung eines Referendums
    > Versand der Deliberation an den Innenminister zur Information.
  9. Vorstellung des Fusionsprojekts und Kommunikation mit der Bevölkerung
    Broschüren, Informationsveranstaltungen, soziale Netzwerke, etc.
  10. Referendum
  11. Deliberationen der CC zur Annahme:
    - der Fusion
    - des Fusionsvertrags
    - des Vorentwurfs des Gesetzes über die Fusion
    > Versand der Deliberationen an den Innenminister zur Information.
  12. Einreichen des Gesetzentwurfs über die Fusion in der Abgeordnetenkammer durch den Innenminister.
  13. Abstimmung in der Abgeordnetenkammer und Veröffentlichung des Fusionsgesetzes
  14. Inkrafttreten der Fusion
    an dem im Fusionsgesetz festgelegten Datum.

Beschlüsse der Gemeinderäte über die Durchführung von Sondierungsgesprächen.

Der Gemeinderat kann das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen damit beauftragen, Sondierungsgespräche mit der oder den Partnergemeinden zu führen.

Der diesbezügliche Beschluss, auch wenn er nicht unwiderruflich bedeutet, dass die Gemeinde fusionieren wird, drückt den festen Willen des Gemeinderats aus, den Weg zur Fusion zu beschreiten. Zwar ist Einstimmigkeit unter den Mitgliedern des Gemeinderats nicht unbedingt erforderlich, doch ist es für die weitere Arbeit beruhigend, wenn der Beschluss von einer großen Mehrheit der Ratsmitglieder unterstützt wird.

Die potenzielle(n) Partnergemeinde(n) beschließt/beschließen ebenfalls über die Durchführung von Sondierungsgesprächen.

Es erwies sich auch als unerlässlich, das Personal der Gemeinde in dieser Phase zu informieren und einzubeziehen, insbesondere was die Befürchtungen im Zusammenhang mit der künftigen Arbeitssituation betrifft.

So kann sich das Gemeindepersonal zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv am Fusionsprozess beteiligen, insbesondere indem es seine Kenntnisse über die Besonderheiten der Gemeinde zur Geltung bringt.

Gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion

Nachdem über die Durchführung von Sondierungsgesprächen beraten wurde, wird eine gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion der betroffenen Gemeinden durchgeführt.

Für diese Phase gibt es keine standardisierte Anleitung. Es können zwei Fälle auftreten:

  • Zwischen den Mitgliedern der Gemeinderäte bestehen von Anfang an übereinstimmende Meinungen über die Vorteile einer Fusion. In diesem Fall kann eine grobe Analyse der Schlüsselelemente einer Fusion ausreichend sein.
  • Wenn jedoch mehrere Gemeinderatsmitglieder unschlüssig oder zurückhaltend gegenüber der Idee einer Fusion sind, ist eine detaillierte Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion empfehlenswert.

Definition gemeinsamer Zukunftsprojekte und einer gemeinsamen Identität

Eine Gemeindefusion bietet eine einmalige Chance, neue Projekte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Angriff zu nehmen. In dieser Phase werden die gemeinsamen Zukunftsprojekte für die neue Gemeinde ausgearbeitet.

Es ist zu empfehlen, dass regelmäßig gemeindeübergreifende Treffen stattfinden, die nach einem festgelegten Zeitplan und mit genauen Tagesordnungen durchgeführt werden. Diese Treffen werden üblicherweise von den Kollegien der Bürgermeister und Schöffen vorbereitet und bei Bedarf von externen Experten (Innenministerium, SYVICOL oder andere) begleitet.

Bei einigen Aspekten der Fusion kann es sich als schwierig erweisen, eine Einigung zwischen den Gemeinden zu erzielen (z.B. Name der fusionierten Gemeinde, Sitz des künftigen Gemeindehauses und seiner möglichen Nebengebäude, Sitzverteilung im Gemeinderat, Zuteilung bestimmter Schlüsselpersonalmitglieder, durchzuführende Projekte und ihre potenziellen Standorte usw.). Die Herausforderung besteht dann darin, Lösungen zu finden, die für alle akzeptabel sind.

Der Sitz, der Name und das Wappen der neuen Gemeinde

Wie bereits erwähnt, können die Diskussionen über den künftigen Sitz, den Namen oder das Wappen der neuen Gemeinde sowohl schwerfällig und langwierig sein, als auch von Anfang an klar und einfach zu treffen sein.

Die Gemeinden müssen einen Sitz für die neue Gemeinde wählen, der in das Fusionsgesetz aufgenommen wird. Es ist jedoch durchaus denkbar, dass einige Nebengebäude, die sich in den alten Gemeindehäusern befinden, weiter betrieben werden.

Der Name soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich mit der neuen Einheit zu identifizieren. Bei früheren Zusammenschlüssen waren die Gemeinderäte bestrebt, einfache Namen anzunehmen, die leicht zu merken und zu kommunizieren sind. Einige Gemeinden behielten den Namen einer der früheren Gemeinden bei oder verschmolzen die beiden Namen, andere entschieden sich für einen Flurnamen oder ein gemeinsames geografisches Element (Tal, Hügel, Fluss usw.).

Eine fusionierte Gemeinde kann entweder ein neues Wappen schaffen oder das bestehende Wappen der früheren Gemeinden beibehalten. Bei der Schaffung eines neuen Wappens müssen sich die Gemeindeverantwortlichen an die beim Staatsministerium eingerichtete Staatsheraldikkommission wenden, die das neue Wappen genehmigen und registrieren muss.

Neben dem Wappen kann sich eine Gemeinde natürlich auch ein Logo zulegen, eine Option, die von immer mehr Gemeinden gewählt wird.

Verwaltungsorganisation und Dienstleistungen der neuen Gemeinde

Die Verwaltungsorganisation der neuen Gemeinde bietet die Möglichkeit, gründliche Überlegungen zur Bestimmung, Organisation und Ausstattung der künftigen Dienste der Gemeinde anzustellen. Es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten: Verlängerung der Öffnungszeiten der Gemeindebüros, Aufstockung des Personals, Neuorganisation des technischen Dienstes, neue Ansätze für die Instandhaltung der Infrastruktur, Einrichtung neuer Dienste (Wohnungswesen, Öffentlichkeitsarbeit usw.).

Es ist Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, geeignete Lösungen zu finden, die es ermöglichen, den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Der besondere Zuschuss des Staates

Der Staat unterstützt Gemeindefusionen mit einem Zuschuss, der vom Regierungsrat festgelegt wird. Das Innenministerium steht den Gemeinden zur Verfügung, um ihnen die derzeit gültigen Modalitäten mitzuteilen.

Die Verwendung des staatlichen Zuschusses wird im Entwurf des Fusionsgesetzes festgelegt und beruht auf den Verhandlungen zwischen den Gemeinden und dem Staat. Bisher haben sich die Gemeinden entweder für eine Verwendung für konkrete Projekte oder für die Rückzahlung von Kommunalkrediten entschieden.

Politische Organisation: Zusammensetzung der politischen Organe, Wahlen, Übergangsphasen.

In allen Gemeinden, unabhängig davon, ob sie nach dem Mehrheits- oder dem Verhältniswahlsystem wählen, ist es möglich, die Anzahl der Sitze im Gemeinderat und im Gemeinderatskollegium zu erhöhen.In der Übergangsphase (d. h. eine oder zwei Legislaturperioden nach der Wahl) kann die Anzahl der Sitze im Gemeinderat und im Bürgermeister- und Schöffenkollegium erhöht werden. Ab dem Zeitpunkt der Fusion) und jeder ehemaligen Gemeinde den Status eines Wahlkreises zuzuweisen, in dem ein Kontingent an Ratsmitgliedern zu wählen ist, um jeder der ehemaligen Gemeinden eine Vertretung im Gemeinderat zu sichern. Dennoch wählt jede/r Wähler/in die Ratsmitglieder aller Wahlkreise. Das Gesetz kann auch vorsehen, dass jede ehemalige Gemeinde im Kollegium der Bürgermeister und Schöffen vertreten ist.

Gemeinden, die nach dem Mehrheitswahlsystem wählen, aber nach der Fusion die Schwelle von 3.000 Einwohnern überschreiten, können dieses Wahlverfahren für eine Übergangszeit beibehalten.

Der politische Urlaub der Gewählten steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Sitze im Gemeinderat einer Gemeinde. Die gewählten Vertreter einer fusionierten Gemeinde mit einem vorübergehend vergrößerten Gemeinderat können somit mehr Wochenstunden politischen Urlaub erhalten, was ihnen ermöglicht, sich stärker an der Umsetzung der Fusion zu beteiligen.

Deliberation der Fusionsabsicht

Wenn die Schlussfolgerungen, die die Gemeinderäte aus den durchgeführten Analysen gezogen haben, positiv sind und in den grundlegenden Fragen Einigkeit herrscht, fassen die Gemeinderäte einen Beschluss über die Erklärung der Fusionsabsicht und beauftragen ihre Schöffenkollegien mit der Durchführung dieses Beschlusses.

Ausarbeitung des Konventionsentwurfs und des Gesetzesvorentwurfs

Es obliegt den Kollegien der Bürgermeister und Schöffen, in Absprache mit ihren Gemeinderäten die Schlussfolgerungen aus den Diskussionen über die Entwicklung der neuen Gemeinde zu ziehen und diese in Form von Prioritäten und zu realisierenden Projekten in einem mit dem Staat auszuhandelnden Konventionsentwurf festzuhalten. Das Innenministerium unterstützt die Gemeinden bei der Ausarbeitung dieser Konvention und berät sie insbesondere in rechtlichen Fragen.

Die zwischen den Gemeinden und dem Innenminister unterzeichnete Vereinbarung dient als Grundlage für den Vorentwurf des Gesetzes über die Zusammenlegung der betreffenden Gemeinden. Die Elemente, die in den Gesetzentwurf zur Fusion von zwei oder mehr Gemeinden aufgenommen werden müssen, sind in Anhang 2 aufgeführt. Das Innenministerium verfasst den Vorentwurf des Gesetzes in Absprache mit den Gemeinden.

In Luxemburg ist anerkannt, dass eine Gemeindefusion nur dann stattfinden kann, wenn zuvor ein konsultatives Gemeindereferendum über den Fusionsplan durchgeführt wurde. Das anzuwendende Verfahren entspricht dem Verfahren, das im Gemeindegesetz für die Organisation des Gemeindereferendums festgelegt ist. Dieses Verfahren muss mindestens drei Monate vor dem Datum des Referendums eingeleitet werden, um die im Wahlgesetz vorgesehenen Fristen einhalten zu können, insbesondere im Hinblick auf die Einstellung der Listen und die Briefwahl.

Die Entscheidung über die Durchführung eines Referendums ist Gegenstand eines Beschlusses des Gemeinderats. Das Referendum wird in Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Innenministeriums vorbereitet. Idealerweise findet es etwa 12 Monate vor dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes statt, damit die praktische Umsetzung der Fusion gut vorbereitet werden kann.

Vorstellung des Fusionsplans und Kommunikation mit der Bevölkerung

Im Vorfeld der Durchführung des Referendums werden die verschiedenen Elemente des Vereinbarungsentwurfs der breiten Öffentlichkeit im Rahmen einer oder mehrerer Informationsveranstaltungen vorgestellt. Auf diese Weise können die Wähler/innen am Tag des Referendums ihre Stimme auf informierte Weise abgeben.

Darüber hinaus kann eine Umfrage bei einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung einen interessanten Indikator darstellen, um letzte Kommunikationsmaßnahmen zu ergreifen.

Die meisten Fusionsgemeinden haben sich auch für die Veröffentlichung einer Broschüre entschieden, in der die Vorteile der Fusion, die neuen Projekte und alle Änderungen (Name der Gemeinde, Zusammensetzung des Gemeinderats usw.) dargestellt werden.

Eine regelmäßige Berichterstattung über gemeinsame Initiativen und Projekte der beteiligten Gemeinden im "Gemengebuet" ist ebenfalls ein nützlicher Weg, um die Bevölkerung auf dem Laufenden zu halten.

Eine oder mehrere Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren, ist eine Praxis, die von allen Gemeinden, die in der Vergangenheit fusioniert haben, angewandt wurde. Einige begnügten sich mit einer Versammlung im Vorfeld des Referendums, andere zogen es vor, die Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang der Arbeiten zu informieren.

Eine gute Vorbereitung dieser Versammlungen ist unerlässlich. Einige Gemeinden nutzten die Unterstützung von Beratern, um die Treffen zu organisieren oder die Diskussionen zu moderieren. Alle Nachteile der Fusion im Vorfeld durchzugehen, um bei den Debatten mit Argumenten reagieren zu können, hat sich als eine erfolgreiche Strategie für das Fusionsprojekt erwiesen.

Beschlüsse zur Annahme der Fusion, des Übereinkommens und des Gesetzesvorentwurfs.

Nach dem Referendum stimmen die Gemeinderäte endgültig über die Fusion ab und nehmen die Konvention durch Beschlussfassung an. Der vom Innenministerium fertiggestellte Gesetzesvorentwurf wird ebenfalls von den Gemeinderäten angenommen.

Anschließend reicht der Innenminister den Gesetzentwurf bei der Abgeordnetenkammer ein und das Gesetzgebungsverfahren beginnt. Sobald das Gesetz verabschiedet, verkündet und veröffentlicht wurde, tritt die Fusion zu dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Phase zwischen dem Referendum und der Geburt der neuen Gemeinde von entscheidender Bedeutung für einen erfolgreichen Übergang auf administrativer und technischer Ebene ist. In der Regel ist die Umsetzungsphase zum Zeitpunkt der Fusion noch nicht abgeschlossen.

Die Organisation der neuen Verwaltung und des Personals

Als Vorgesetzte des Personals können die Kollegien der Bürgermeister und Schöffen die Organisation der künftigen Verwaltung festlegen, insbesondere in Übereinstimmung mit den in der Fusionsvereinbarung festgelegten Prioritäten.

Es wird empfohlen, das Personal an der Neuorganisation der Dienststellen und der sich daraus ergebenden Aufgabenverteilung zu beteiligen, wobei die Qualifikationen und, soweit möglich, die Interessen und Bestrebungen der Personen berücksichtigt werden sollten.

Während einer Übergangsphase ist es möglich, mehrere Gemeindesekretäre zu haben, auch wenn eine gute Aufgabenverteilung durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der fusionierten Gemeinde unerlässlich bleibt.

Was den Einnehmer betrifft, so erlaubt es das Gemeindegesetz nicht, diesen Posten auf mehrere Personen aufzuteilen. Es muss also entweder eine gütliche Einigung mit den potenziellen Amtsinhabern erzielt werden oder es muss vorgesehen werden, dass der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde (durch Abstimmung) den Einnehmer der neuen Gemeinde unter den Amtsinhabern der alten Gemeinden auswählt. Die Einnehmer, die nicht ernannt werden, behalten alle ihre Vorteile und Karriereaussichten, haben aber in der fusionierten Gemeinde andere Aufgaben.

Die Vereinheitlichung von Steuern, Zuschüssen und Gemeindeordnungen

Die fusionswilligen Gemeinden haben ein großes Interesse daran, die Gemeindeordnungen, Steuern und Abgaben sowie die Zuschüsse an Vereine vor der Fusion zu vereinheitlichen oder zumindest zu harmonisieren, auf diese Weise wird die fusionierte Gemeinde von Anfang an ein einheitliches Bild abgeben. Diese Arbeit erfordert eine umfangreiche Zusammenarbeit zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Sekretären der Fusionsgemeinden. Eine Harmonisierung in zwei oder drei Schritten kann sich als vorsichtig erweisen, insbesondere wenn eine Gemeinde die Beträge ihrer Steuern und Gebühren erheblich anheben muss.

Die Festlegung der Sätze der kommunalen Gewerbesteuer und der Grundsteuer wird im Entwurf des Fusionsgesetzes erfolgen.

Der Haushalt, die Konten und die Finanzlage

Die fusionierte Gemeinde wird mit einer neuen finanziellen Situation konfrontiert sein. Die Beamten des Innenministeriums stehen den Kommunalbehörden zur Seite, um ihnen vor der Fusion eine Simulation ihrer neuen Finanzlage zu erstellen.

Um den Eingang der Einnahmen und die Zahlung der kommunalen Ausgaben der fusionierten Gemeinden zu gewährleisten, muss spätestens bis zum 1. Januar ein Haushalt für die neue Gemeinde aufgestellt werden. Die Aufstellung dieses Haushaltsplans erfolgt gemeinsam durch die Gemeinden, die beabsichtigen zu fusionieren, bevor die Fusion in Kraft tritt.

Gemäß den Bestimmungen des Kommunalgesetzes können die Vorgänge im Zusammenhang mit der Einziehung von Einnahmen, die sich auf ein bestimmtes Haushaltsjahr beziehen, und der Zahlung von Ausgaben, die bis zum 31. Dezember getätigt wurden, bis zum 30. April des folgenden Jahres verlängert werden. Da eine Fusion häufig am 1. Januar in Kraft tritt, müssen die Gemeinden ihre Konten für das laufende Haushaltsjahr vor diesem Datum schließen.

Daher müssen die Gemeindekonten vor diesem Datum erstellt und die letzte detaillierte Aufstellung der Finanzlage dem Innenministerium übermittelt werden. Gleichzeitig müssen die Gemeinden ihre Buchhaltung zusammenführen und die Kasse an den Einnehmer der fusionierten Gemeinde übergeben. Zu diesem Zweck werden sie gebeten, sich mit den zuständigen Abteilungen des Innenministeriums abzustimmen, die ihnen gerne zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung der verschiedenen PAG

Idealerweise sollten die PAG der zu fusionierenden Gemeinden vorab einer Analyse unterzogen werden, um vor der Fusion über die Schlüsselelemente zu verfügen, die im Hinblick auf eine einheitliche Planung zu berücksichtigen sind.

Sobald die Fusion in Kraft tritt, muss eine schrittweise Harmonisierung der Vorschriften und der Zoneneinteilung aus einer Gesamtperspektive heraus erfolgen, wobei die nationalen Richtlinien und Instrumente der Raumplanung zu beachten sind.

Die Anpassung der Informatik

Für die Durchführung der IT-Anpassung wird nicht nur ein gewisses Budget bereitgestellt werden müssen, sondern sie muss auch rechtzeitig organisiert werden, damit es nach der Fusion nicht zu Inkompatibilitätsproblemen zwischen den Systemen kommt.

Die Vertretung in bestehenden interkommunalen Kooperationen

Gemeinden, die eine Fusion beabsichtigen, wird geraten, die Auswirkungen der Fusion auf Gemeindeverbände, Naturparks und das regionale Sozialamt genau zu prüfen. Eine Überprüfung der mit anderen Gemeinden unterzeichneten Vereinbarungen ist ebenfalls zu empfehlen.

Die Einführung einer Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie von Anfang an kann den Prozess erleichtern, indem man sieht, wann die treibenden Kräfte der Gemeinde einbezogen werden müssen und wie ihnen die Fusion präsentiert werden kann. Eine solche Strategie hängt jedoch stark von den lokalen, politischen, zeitlichen usw. Besonderheiten ab.

Schließlich entsteht die aus der Fusion hervorgehende Gemeinde zu dem im Fusionsgesetz vorgesehenen Zeitpunkt. Die Übergangsphase ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen.

Aufstellung der Gemeindefusionen seit 2004

  1. Tandel
    (Gesetz vom 21. Dezember 2004 über die Fusion der Gemeinden Bastendorf und Fouhren)
  2. Kiischpelt
    (Gesetz vom 14. Juli 2005 über die Fusion der Gemeinden Kautenbach und Wilwerwiltz)
  3. Clervaux
    (Geändertes Gesetz vom 28. Mai 2009 über den Zusammenschluss der Gemeinden Clervaux, Heinerscheid und Munshausen)
  4. Käerjeng
    (Gesetz vom 24. Mai 2011 zur Fusion der Gemeinden Bascharage und Clemency)
  5. Schengen
    (Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Burmerange, Schengen und Wellenstein)
  6. Parc Hosingen
    (Gesetz vom 24. Mai 2011 zur Fusion der Gemeinden Consthum, Hoscheid und Hosingen)
  7. Aerenzdallgemeng
    (Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Ermsdorf und Medernach)
  8. Esch-Sauer
    (Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Esch-Sauer, Heiderscheid und Neunhausen)
  9. Wiltz
    (Gesetz vom 19. Dezember 2014 über die Fusion der Gemeinden Eschweiler und Wiltz)
  10. Habscht
    (Gesetz vom 15. April 2016 zur Fusion der Gemeinden Hobscheid und Septfontaines)
  11. Helperknapp
    (Gesetz vom 15. April 2016 über die Fusion der Gemeinden Boevange-sur-Attert und Tuntange)
  12. Rosport-Mompach
    (Gesetz vom 16. Juni 2018 über die Fusion der Gemeinden Rosport und Mompach)
  13. Groussbus-Wal
    (Gesetz vom 3. März 2023 über die Fusion der Gemeinden Grosbous und Wahl)
  14. Bous-Waldbredimus
    (Gesetz vom 3. März 2023 über die Fusion der Gemeinden Bous und Waldbredimus).

Quelle: gouvernement.lu/


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