Frankreich/NOTE AN DIE TERRITORIALKOLLEKTIVEN - Letzte Mahnung: Erklärung der öffentlichen Entwicklungshilfe der französischen Gebietskörperschaften
Die Kampagne zur Erklärung der öffentlichen Entwicklungshilfe (auf Beträge 2024) ist auf der Website für vereinfachte Verfahren bis zum 31. Mai 2025 geöffnet. Es ist nicht notwendig, eine Erklärung abzugeben, wenn Ihre Gebietskörperschaft keine ODA zu melden hat.
Wer ist betroffen?
- Dieses Verfahren stützt sich auf Artikel L. 1115-6 des Code général des collectivités territoriales und betrifft alle Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse, die 2024 Zahlungen an ODA-Länder (auch in Form von Flüchtlingshilfe) geleistet haben.
- Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung, um eine Kofinanzierung aus der DCTCIV zu erhalten.
Was muss gemeldet werden?
Die CTFs müssen alle Zahlungen aus ihren eigenen Mitteln für :
- ihre Projekte der dezentralisierten Zusammenarbeit und andere Maßnahmen mit Entwicklungsländern ;
- Vereine oder NGOs (französische oder ausländische) für Entwicklungsprojekte zu unterstützen;
- Maßnahmen zur Sensibilisierung für Entwicklungsfragen, zur Flüchtlingshilfe und zur Unterstützung der Aufnahme ausländischer Studierender (aus Ländern, die für ODA in Frage kommen) durchführen ;
- Ausgaben für Dienstleistungen und Folgemaßnahmen zu diesen Maßnahmen ;
- ihre Beiträge zu Fonds oder Programmen multilateraler internationaler Organisationen.
Wie können Sie das tun?
- Indem Sie auf die Website von Vereinfachte Demarchen gehen und die geforderten Daten ausfüllen.
- Indem Sie den auf France Diplomatie verfügbaren praktischen Leitfaden zu Hilfe nehmen.
Warum ist es wichtig?
Die Meldung der ODA ermöglicht es, die Anstrengungen der TFK im Bereich der Entwicklungshilfe in den internationalen Gremien sichtbar zu machen. Die Ergebnisse werden von der OECD in ihren Analyseberichten zur Entwicklungszusammenarbeit und von der DCTCIV in ihrem Jahresbericht über die ODA der Gebietskörperschaften berücksichtigt.
Quelle: CNCD