Schweiz/Eine neue Vereinbarung für die Terrassen kleiner Geschäfte in Lausanne

Veröffentlicht am 02/04/2025 | La rédaction

Schweiz

Die Lebensmittelgeschäfte in Lausanne dürfen künftig gemäß einer innovativen Vereinbarung Terrassen eröffnen. Diese Maßnahme, die auf neun Plätze pro Terrasse begrenzt ist, schließt den Verkauf von Alkohol aus und soll den lokalen Handel und das städtische Ambiente beleben.

Die Lebensmittelgeschäfte in Lausanne dürfen künftig Terrassen einrichten. Zwischen der Stadt Lausanne und den Wirtschaftsverbänden des Handels, der Gastronomie und der Lebensmittelhandwerke wurde eine bahnbrechende Vereinbarung getroffen, die darauf abzielt, kleine Geschäfte zu unterstützen und den öffentlichen Raum zu beleben.

"Die betroffenen Geschäfte sind zum Beispiel Bäckereien, Konditoreien, Schokoladenfabriken, Süßwarengeschäfte, Metzgereien, Wurstwarengeschäfte, Käsereien, Pfirsichgeschäftecheries, Fischgeschäfte, Lebensmittelgeschäfte, Eisdielen, Traiteurs, Kaffeeröstereien und Teeläden", erklärte die Stadt Lausanne am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Um eine Terrasse eröffnen zu können, muss ein Geschäft ein Sortiment anbieten, das zu mindestens zwei Dritteln aus Lebensmitteln besteht. Die Terrasse darf nicht mehr als neun Sitzplätze bieten, und die Öffnungszeiten sind an die der Geschäfte angepasst, d. h. sie schließen in der Regel um 19 Uhr unter der Woche und um 18 Uhr am Wochenende. Der Verkauf von Alkohol ist nicht erlaubt und es wird eine jährliche Gebühr von 84 Franken pro Quadratmeter erhoben.

Diese Bedingungen wurden in Absprache mit GastroLausanne und GastroVaud festgelegt, erklärt die Stadt. Bisher durften nur Betriebe eine Terrasse betreiben, die eine Lizenz nach dem Waadtländer Gesetz über Gaststätten und Schankwirtschaften (LADB) besaßen.

Rabatt von 13% für Gastwirte

Im Gegenzug wird die Stadt "als Reaktion auf die anspruchsvollen Rahmenbedingungen des Gaststättengewerbes und den zunehmenden Wettbewerb" einen Rabatt von 13 % auf die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Terrassen von Gaststätten mit einer LADB-Lizenz gewähren. Außerdem wird die Nutzung des öffentlichen Grundes durch Blumenhändler künftig kostenlos sein, "um ihnen für die Verschönerung der Stadt zu danken".

Für Terrassen gelten sowohl für kleine Geschäfte als auch für Gastronomen die gleichen Regeln. Plastikmöbel und Werbesonnenschirme sind verboten, Reklameverfahren unterliegen Regeln und vor jeder Eröffnung ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich.

Attraktivität der Stadt erhöht

"Terrassen und Blumenläden verschönern das Stadtleben. Die kleinen Geschäfte der Ernährungsberufe tragen zur Attraktivität der Stadt und zu einem angenehmen Stadtleben bei", wird der für Wirtschaft zuständige Stadtrat Pierre-Antoine Hildbrand in der Pressemitteilung zitiert. Bisher gebe es in Lausanne über 650 Terrassen von Lokalen und 23 Blumenläden, sagte er.

Interessierte Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber können nun beim Amt für Wirtschaft einen Antrag stellen. In einem Jahr soll eine gemeinsame Bilanz gezogen werden.

Quelle: www.blick.ch/


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