Frankreich/ NOTE AN DIE TERRITORIALEN KOMMUNIKATIONEN: Voraussichtlicher Zeitplan für die Projektaufrufe 2025

Veröffentlicht am 08/01/2025 | La rédaction

Frankreich

Die Delegation für Gebietskörperschaften und Zivilgesellschaft (DCTCIV) des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht den vorläufigen Zeitplan für ihre Projektausschreibungen zur Unterstützung der dezentralisierten Zusammenarbeit für das Jahr 2025.

AAP

Datum der Veröffentlichung

Eröffnungsdatum für die Einreichung von Unterlagen auf der Plattform

Datum, an dem die Einreichungen auf der Plattform geschlossen werden.

Generalist

17-Feb

01-März

30-Mai

Franco-marokkanisch

15-avr

15-Apr

15-Juni

Franco-Palästinenser

15-mars

15-März

15-Mai

Franco-Libanesisch

27-Jan.

01-März

30-Apr

Armenisch-Französisch

20-janv

01-März

18-Apr

Ukrainisch-französisch

20-Janv

01-März

25-avr

Französisch-Senegalesisch

20-janv

01-mars

21-mars

Sport

20-janv

01. März

30-Apr

Ozean

06-Jun

06-Juni

26-Sept

Kulturerbe

13-janv

01-März

11-Apr

Schlüssel in der Hand

27-janv

01-März

14-apr

Neuerungen in den Regeln für Projektaufrufe :

Höhe der Kofinanzierung

Die von der DCTCIV gewährte Kofinanzierung kann betragen:

- Bis zu 70% der Gesamtkosten des Projekts, für Projekte mit den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs);

- Bis zu 50% der Gesamtkosten des Projekts bei Projekten mit anderen Ländern, die für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) in Frage kommen (außer LDCs).

  • Bis zu 30% der Gesamtkosten des Projekts für Projekte mit Ländern, die keinen Anspruch auf öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) haben.

Bei Mehrländerprojekten können die BTC wählen, ob sie diese verschiedenen Höchstsätze für die Kofinanzierung je nach Land auf jeden Teil des Projekts anwenden oder ob sie einen einheitlichen Satz von 60% für das gesamte Projekt anwenden.

Die französische(n) Gebietskörperschaft(en) muss (müssen) zwingend mindestens 10 % des Gesamtbudgets des Projekts beisteuern. Ihre Ausgaben für Valorisierung, insbesondere für die Gehälter der territorialen Mitarbeiter der CTF, dürfen 50 % ihres Gesamtbeitrags (Geldmittel + Valorisierung) zum Projekt nicht überschreiten.

Die DCTCIV valorisiert keine der Komponenten ihrer Unterstützung. Sie wird ausschließlich in Form von Geldmitteln ausgezahlt.

Eine ihren Mitteln entsprechende Beteiligung der ausländischen Partnergemeinde sollte angestrebt werden, ebenso wie eine Unterstützung durch die Behörden des Partnerstaates oder den Privatsektor, wenn dies möglich ist.

Die Kofinanzierung der DCTCIV wird in Jahrestranchen entsprechend der im Projektbudget vorgenommenen Aufteilung ausgezahlt. Um die nächste Zuschusstranche zu erhalten, muss ein technischer und finanzieller Zwischenbericht vorgelegt werden.

Bei der letzten Tranche werden schließlich 80% der Tranche ausgezahlt. Die letzten 20% werden nach Erhalt des technischen und finanziellen Abschlussberichts ausgezahlt.

Zeitplan :

Die Verordnungen werden schrittweise auf France Diplomatie online gestellt.

Kontakt:

Sekretariat

Delegation für lokale und regionale Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft (DCTCIV)

27, rue de la Convention, 75015 PARIS

01 43 17 62 64 │ secretariat.dgm-dctciv@diplo matie.gouv.fr

Quelle: CNCD


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