Marokko/Fès-Meknès: Unternehmen in der Region werden über den Erlass der Säumniszuschläge der CNSS aufgeklärt

Veröffentlicht am 30/11/2023 | La rédaction

Marokko

Die Industrie-, Handels- und Dienstleistungskammer (CCIS) Fes-Meknes veranstaltete am Mittwoch ein Informationsseminar über die Erlassmaßnahmen bezüglich der Zuschläge, Zwangsgelder und Inkassokosten der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS), die für die Geschäftsjahre 2024 und früher fällig sind.

Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der Confédération Générale des Entreprises du Maroc (CGEM) Fès-Meknès sowie den Regionaldirektionen von Fès und Meknes organisiert.gionale der CNSS Fès-Saiss und Meknès veranstaltet wurde, nahmen mehrere Berufsverbände, Wirtschaftsakteure und Unternehmensleiter aus der Region teil. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, die notwendigen Erläuterungen zu diesem System zur Verringerung der Sozialabgaben zu geben.

Hamza Benabdellah, Präsident der CCIS Fès-Meknès, erklärte, dass dieses Treffen darauf abzielt, die Unternehmen der Region für die neue Regelung zur Befreiung von den Säumniszuschlägen zu sensibilisieren.Er fügte hinzu, dass diese Wanderkampagne, die in Fes begonnen hat, alle Provinzen der Region erreichen wird.

Der Präsident der CGEM Fès-Meknès, Omar Tajmouati, erklärte, dass diese Maßnahme, die vom Verwaltungsrat der CNSS im September letzten Jahres genehmigt wurde, die Möglichkeit bietet, Zahlungsrückstände vor Dezember 2023 zu tilgen. Tajmouati ermutigte die Unternehmen, diese Gelegenheit zur Einhaltung der Vorschriften zu nutzen, und betonte, dass diese Befreiung den Unternehmen die Möglichkeit biete, ihre CNSS-Schulden zu begleichen und bestimmte Einschränkungen wie die Pfändung von Firmenwerten aufzuheben.

Die Regionaldirektorin der CNSS Fès-Saiss, Sayeh Ghita, erklärte in einer Erklärung gegenüber der MAP, dass dieses Treffen, das auf die folgenden Punkte zurückgeht der Entscheidung des Verwaltungsrats der CNSS vom 22. September 2023 und der Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.Ziel sei es, die Fragen der Unternehmen in der Region bezüglich des Inkrafttretens eines vorläufigen Erlasses der Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Inkassokosten für die Forderungen der CNSS aus dem Zeitraum 12/2024 und früher zu beantworten.

Laut Frau Sayeh betrifft diese Maßnahme alle Schuldnerunternehmen und bezieht sich auf einen teilweisen Erlass gemäß den von der CNSS festgelegten Sätzen. "Es handelt sich um Nachlässe auf die Strafen und Einziehungskosten von 60% und 90% auf die Zwangsgelder bei vollständiger Zahlung, von 50% und 80% jeweils für die Zahlungserleichterung über 24 Monate und von 40% und 70% für eine Zahlungserleichterung über 24 Monate hinaus", präzisierte sie.

Um den angeschlossenen Unternehmen, die diesen Rabatt in Anspruch nehmen möchten, die Schritte zu erleichtern, kündigten die Vertreter der CNSS die Reaktivierung eines speziellen elektronischen Dienstes an. In diesem Rahmen kann der angeschlossene Arbeitgeber ab dem 07.11.2023 seinen Antrag über das Damancom-Portal oder über den Link "damancom.ma/recouvrement" einreichen.

Quelle: www.mapexpress.ma/


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