EU will die Einhaltung von Regeln zur nachhaltigen Entwicklung in Handelsabkommen stärken

Veröffentlicht am 26/06/2022 | La rédaction

Laut einem neuen Ansatz, den die Europäische Kommission am Mittwoch (22. Juni) vorstellte, sollten Handelsabkommen Fragen der nachhaltigen Entwicklung stärker berücksichtigen und, wenn nötig, mit Sanktionen verbunden werden.

Obwohl die derzeitigen Handelsabkommen der EU bereits Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (CDD) enthalten, fehlt ihnen in der Regel ein Umsetzungsmechanismus. Die Europäische Kommission möchte nun die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten in Handelsabkommen auf CDD-Kapitel ausweiten.

"Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung und Einhaltung der Regeln", sagte der geschäftsführende Vizepräsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso.Valdis Dombrovskis am Mittwoch, den 22. Juni, vor Journalisten, als er den neuen Ansatz der Kommission vorstellte.

"Wir müssen sicherstellen, dass die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden", sagte er.

In den CDD-Kapiteln verpflichten sich die Handelspartner, international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, z. B. das Pariser Klimaabkommen und die grundlegenden Arbeitsprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), aber sie können auch Verpflichtungen enthalten, die speziell auf die Situation des Handelspartners zugeschnitten sind.

Die Umsetzung der CDD-Kapitel mit Hilfe von Sanktionen.

Die neu ausgehandelten CDD-Kapitel werden zwar künftig die Grundlage für einen Streitschlichtungsmechanismus bilden, dies garantiert jedoch nicht ihre Umsetzung.

Deshalb will die Europäische Kommission zusätzlich zum Streitschlichtungsmechanismus die Möglichkeit einführen, Handelssanktionen gegen Handelspartner zu verhängen, die materiell gegen das Pariser Klimaabkommen oder die Kernprinzipien der ILO verstoßen.

Dombrovskis sagte jedoch, dass die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern der EU ein "Leitprinzip" bleibe."

"Nur als letztes Mittel, bei eklatanten und anhaltenden Verstößen gegen die grundlegenden Bestimmungen zu CDDs, würden wir im Anschluss an das Streitbeilegungsverfahren Sanktionen anwenden", sagte er.

Mit ihrem Bestreben, Handelsabkommen nachhaltiger zu gestalten, reagiert die Europäische Kommission auf die Kritik an der EU-Handelspolitik, die von Organisationen der Zivilgesellschaft seit langem beschuldigt wird, die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu erleichtern und Umweltschäden zu verursachen.

Eine Vielzahl neuer EU-Initiativen kann als Antwort auf diese Kritik gesehen werden, z. B. die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht der Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die im Februar 2009 vorgeschlagen wurde.r Nachhaltigkeit, die im Februar dieses Jahres vorgeschlagen wurde, oder der Vorschlag für eine Verordnung über "Null-Entwaldungs"-Produkte.

Eine größere Rolle für die Zivilgesellschaft

Die Ankündigung der Europäischen Kommission vom Mittwoch ist auch ein Schritt in Richtung zivilgesellschaftlicher Organisationen, indem sie ihnen zum Beispiel die Möglichkeit gibt, Beschwerden gegen Verstöße gegen Nachhaltigkeitsverpflichtungen einzureichen.

Die grüne Europaabgeordnete Saskia Bricmont begrüßte die Ankündigung der Kommission als "einen Schritt in die richtige Richtung". Sie bedauerte jedoch, dass die Menschenrechte nicht ausdrücklich erwähnt werden und dass das Pariser Klimaabkommen und die Kernprinzipien der IAO nicht ausdrücklich als vorrangig gegenüber kommerziellen Erwägungen definiert werden.

Die Europäische Kommission strebt an, die CDD-Grundsätze in allen neuen Freihandelsverhandlungen sowie in einigen bereits laufenden Verhandlungen umzusetzen. Sie würden jedoch nur dann in alte Handelsabkommen aufgenommen, wenn es sich um eine Modernisierung dieser Freihandelsabkommen handelt.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Indien, die in Kürze beginnen werden, werden der erste echte Test dafür sein, ob die Handelspartner bereit sind, solche Maßnahmen zu akzeptieren.

Quelle: www.euractiv.fr


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