Was ist eine Gebietskörperschaft oder lokale Gebietskörperschaft?

Veröffentlicht am 09/12/2021 | La rédaction

Frankreich

Eine Gebietskörperschaft ist eine vom Staat getrennte öffentliche Behörde. Jede Gebietskörperschaft (Gemeinde, Departement, Region) hat eine Exekutive und eine beschlussfassende Versammlung, die in allgemeiner Wahl gewählt wird. Sie übt ihre Vorrechte frei aus und ergänzt damit die Maßnahmen des Staates.

Die Gründung von Gebietskörperschaften ist Teil eines Prozesses zur Dezentralisierung der staatlichen Entscheidungsgewalt. Der Staat überträgt Kompetenzen und Mittel (Budget, Personal usw.) auf separate Einheiten. Diese Einheiten besitzen eine territoriale Basis und werden von Räten verwaltet, die in allgemeiner Wahl gewählt werden. Die Gebietskörperschaften sind ebenso wie der Staat oder die öffentlichen Einrichtungen juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Welche Kompetenzen haben die Gebietskörperschaften?

Die Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften werden durch das Gesetz festgelegt, nicht durch dieGebietskörperschaften selbst. Sie verfügen nur über Verwaltungsbefugnisse, was ihnen staatliche Befugnisse wie den Erlass von Gesetzen oder die Rechtsprechung verwehrt. Die Gemeinden beraten über alle Fragen, die die Gemeinde betreffen, das ist die allgemeine Zuständigkeitsklausel. Die anderen Gebietskörperschaften (Departement, Region, Körperschaft mit Sonderstatus usw.) haben gesetzlich aufgelistete Zuständigkeiten.

Wie funktionieren die Gebietskörperschaften?

Die Gebietskörperschaften verwalten sich frei durch direkt gewählte Räte(Gemeinderat, Regionalrat...) und Exekutivorgane (Bürgermeister, Präsident des Regionalrats...).

Keine Gebietskörperschaft darf die Aufsicht über eine andere ausüben. Wenn jedoch die Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften erforderlich ist, können diese per Gesetz ermächtigt werden, die Modalitäten ihres gemeinsamen Handelns zu organisieren (z. B. interkommunale Zusammenarbeit).

Die Gebietskörperschaften verfügen über einen eigenen Haushalt. Sie verfügen über Finanzautonomie und können ihre Einnahmen (lokale Steuern, staatliche Zuweisungen) innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen frei verwalten.

Quelle: www.vie-publique.fr


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