Benin/Dematerialisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung: Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag für Expatriates oder Ausländer und lokaler Vertrag online möglich

Veröffentlicht am 15/09/2021 | La rédaction

Benin

Die Dematerialisierung der öffentlichen Verwaltung in Benin im Allgemeinen und der Arbeitsverwaltung im Besonderen schreitet voran.

Das Ministerium für Arbeit und öffentlichen Dienst hat über die Generaldirektion für Arbeit (DGT) seit 2016 zahlreiche Reformen durchgeführt, um den Nutzern/Kunden hochwertige Dienstleistungen anzubieten und langwierige Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Zur Modernisierung der Arbeitsverwaltung, dem ersten Teilbereich dieses Ministeriums, ist die Dematerialisierung bestimmter von der Generaldirektion für Arbeit erlassener Rechtsakte vorgesehen.

In dieser Hinsicht hat das Ministerium für Arbeit und öffentlichen Dienst mit Unterstützung des Ministeriums für Digitalisierung und der Agentur für Dienstleistungen und Informationssysteme (ASSI) alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Dematerialisierung der Arbeitsverwaltung zu gewährleisten.In dieser Hinsicht hat das Ministerium für Arbeit und öffentlichen Dienst mit Unterstützung des Ministeriums für Digitales und Digitalisierung und der Agentur für Informationsdienste und -systeme (ASSI) alles getan, damit die Dematerialisierung der Arbeitserlaubnis, des ausländischen Arbeitsvertrags und des lokalen Arbeitsvertrags in Benin von nun an Realität ist.

Mehrere elektronische Dienstleistungsplattformen wurden in Betrieb genommen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern:

- Online-Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen auf dem nationalen Portal für öffentliche Dienstleistungen => https://service-public.bj/public/services/service/PS00403

Quelle: www.gouv.bj


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